Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen

Die Photovoltaik hat in den letzten Jahren die Dächer von Häusern und Unternehmen erobert. Das nunmehr im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz gesetzlich verankerte Konzept der „gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage“ macht es möglich, weitere Dachflächen – etwa in Ballungsräumen mit verdichteter Architektur und einer hohen Anzahl von Mehrparteienhäusern und Bürogebäuden – zu nutzen. So können sich etwa Mieter oder Eigentümer in Mehrparteienhäusern, aber auch in Bürogebäuden oder Einkaufszentren zusammenschließen, um gemeinsam eine PV-Anlage zu nutzen.

Weitere Informationen unter folgendem Link: http://pv-gemeinschaft.at/umsetzung/

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